Kranke oder alte Menschen benötigen unterschiedlich viel Pflege. Darum wurden offiziell fünf unterschiedliche Pflegegrade eingeführt, die nach dem individuellen Bedarf entscheiden helfen, wie viel finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Ob die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse gegeben sind, entscheidet sich beim Gutachten des MDK. Entscheidend ist der tägliche Bedarf an Grundpflege, also Körperhygiene, Einnehmen von Mahlzeiten, Pflege der Garderobe oder Hilfe bei Toilettengängen
Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen die einzelnen Pflegegrade vor, sowie den Anspruch auf Geld- und Sachleistungen mit Stand Januar 2017. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in den Tabellen der Pflegeleistungen (PDF) des Bundesministeriums für Gesundheit.